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01.12.2010; 10:29 Uhr
BGH fällt kein abschließendes Urteil im »Perlentaucher«-Rechtsstreit
Berufungsgericht muss im Rahmen der freien Benutzung nochmals prüfen, ob »Abstracts« eigenschöpferischen Gehalt aufweisen

Der BGH hat heute den »Perlentaucher«-Rechtsstreit an das OLG Frankfurt am Main zurückverwiesen (Az. I ZR 12/08 und I ZR 13/08, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Geklagt hatten die »Süddeutsche Zeitung« und die »Frankfurter Allgemeine Zeitung«. Bei der Frage, ob die Zusammenfassungen von Buchrezensionen der Kläger, sogenannte »Abstracts«, in freier Benutzung der Originaltexte verwendet worden sind, habe das OLG Frankfurt am Main die urheberrechtliche Schutzhöhe und damit Selbstständigkeit der »Abstracts« nicht ausreichend geprüft. Es handele sich dabei um Einzelfallentscheidungen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass nur die sprachliche Gestaltung und nicht der gedankliche Inhalt eines Sprachwerkes Urheberrechtsschutz genießt. Daher müsse besonders überprüft werden, wie stark einzelne Formulierungen der Originalrezensionen für die »Abstracts« verwendet worden sind.

Das OLG Frankfurt am Main hatte in seinen Entscheidungen vom 11. Dezember 2007 ebenfalls darauf abgestellt, dass »Abstracts« zulässig sein können, wenn sie einen eigenschöpferischen Gehalt aufweisen (vgl. Meldung vom 11. Dezember 2007). Dies hängt nach Ansicht des 11. Senats jedoch vor allem davon ab, »wie weit sich das Abstract in Aufbau und Gliederung vom Original unterscheidet und in welchem Umfang Passagen aus dem Originaltext übernommen werden«. Diese Einschätzung beanstandete der BGH nun, indem er auf die rein sprachliche Gestaltung abstellte.

 

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