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15.01.2013; 10:41 Uhr
Schlichtungsstelle legt Einigungsvorschlag zu Ertragsbeteiligung von Kameraleuten bei Kinofilmen vor
Michael Neubauer: »schmerzlich niedriges, aber immerhin konkretes Ergebnis«

Die bei dem OLG München im Juni des letzten Jahres eingerichtete Schiedsstelle hat nun im Streit zwischen dem Berufsverband Kinematografie (BVK) und der Constantin Film Produktion GmbH (Constantin) einen begründeten Einigungsvorschlag zur Beteiligung von Kameraleuten an den Erträgen aus der Verwertung von Kinofilmen vorgelegt. Soweit keine der Parteien fristgerecht Widerspruch einlegt, tritt damit die bundesweit erste Regelung für die Ertragsbeteiligung von Kamerleuten in Kraft.

Einer Mitteilung des BVK zufolge sieht der Einigungsvorschlag eine Beteiligung der Bildgestalter (Kameramann/-frau) in der Phase der Rückzahlung von Darlehen der Filmförderungen (also nach Rückführung von Eigenkapital, Fremdkrediten und Rückstellungen zur Realisation eines Filmes) von 0,85 % an allen Erträgnissen des Produzenten aus der Verwertung der Produktion vor. Dabei soll ein 5%-Korridor aus dem Budget als Risikoabgeltung und Leistungsgratifikation für den Produzenten beteiligungsfrei bleiben. Der BVK sieht in diesem Korridor eine gezielte Förderung der Kinofilmproduktion. Nach Rückzahlung der Darlehen von Filmförderungen steigt die Beteiligung der Bildgestalter auf 1,6%.

Laut einer ersten Stellungsnahme des BVK-Vorstands, wird der Verband den Einigungsvorschlag nun sorgfältig prüfen. Der Geschäftsführer des BVK, Dr. Michael Neubauer, sieht in dem Einigungsvorschlag ein »schmerzlich niedriges, aber immerhin konkretes Ergebnis«. Als angemessene Grundverütung ist weiterhin mindestens die Gage nach dem Tarifvertrag zu zahlen. Übertarifliche Zahlungen mindern den Beteiligungsanspruch nicht. 

 

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