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18.03.2004; 16:38 Uhr
Verbände fordern angemessene zivilrechtliche Verfolgung privater Raubkopierer
»Verwarnung der Täter, ohne diese zu kriminalisieren oder in finanziellen Ruin zu treiben«

In einer gemeinsamen Stellungnahme machen der Handelsverband Musik und Medien e.V. (HAMM), der Gesamtverband Deutscher Musikfachgeschäfte e.V. (GDM), der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland e.V. (IVD) und die Aktionsgemeinschaft Wirtschaftlicher Mittelstand (AWM) auf ihr »großes Bedürfnis zur effektiven Bekämpfung der digitalen Piraterie« aufmerksam. Ein Schwerpunkt sei hierbei auf den Handel in Internet-Tauschbörsen wie Kazaa und edonkey zu legen. Gegen die nicht-gewerblich handelnden Tauschbörsennutzern sollte das Strafrecht allerdings nur »das letzte Mittel sein«. »Hier muss der Staat eine angemessene zivilrechtliche Verfolgung ermöglichen, die eine Verwarnung der Täter zulässt, ohne diese zu kriminalisieren oder in den finanziellen Ruin zu treiben«, so Jörg Weinrich, stellvertretender Geschäftsführer des IVD laut einer Pressemitteilung des IVD vom 18.3.2004. Die vier Verbände fordern ein Auskunftsrecht der Rechteinhaber gegenüber Internet Service Providern (ISP), um zivilrechtlich gegen die Raubkopierer vorgehen zu können. Diese seien über eine IP-Adresse identifizierbar, die aber nur für eine strafrechtliche Verfolgung nutzbar sei, da die erforderlichen Daten der Nutzer von den ISP nur den Strafbehörden zur Verfügung gestellt werden müssten. Ohne die Gewährung des Auskunftsrechts werde die deutsche Medienbranche (Kinos, Musik- und Filmfachgeschäfte) weiterhin schwer geschädigt. Die Verbände befürchten eine Flut strafrechtlicher Verfahren, die mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren für die Tauschbörsennutzer enden könnten. Das zivilrechtliche Vorgehen solle dagegen abschrecken und weitere Straftaten verhindern.

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