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06.09.2005; 19:38 Uhr
Rechteinhaber schalten »Anti-Piracy-Unternehmen« ein
Logistep dokumentiert Urheberrechtsverletzungen im Internet

Im Kampf gegen die Internetpiraterie werden die Rechteinhaber nun über das Schweizer Unternehmen Logistep aktiv. Wie heise online am 6.9.2005 berichtet macht das Unternehmen im Auftrag von Rechteinhabern Urheberrechtsverletzungen im Internet ausfindig. Auf seiner Homepage bezeichnet sich Logistep als »Anti-Piracy-Unternehmen«, das voll automatisiert dokumentiere, »welche Inhalte über welchen Zeitraum und mit welcher IP-Adresse des Users geladen wurden«. Als »Full-Service-Dienstleister« kümmere es sich auch gleich um die rechtliche Verfolgung. So wurden Angaben heise onlines zufolge im Juni und Juli von einer Karlsruher Kanzlei mehr als 20.000 Strafanzeigen gegen Tauschbörsen-Nutzer wegen Verletzung des Urheberrechts bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eingereicht. Diesen sollen wöchentlich weitere 10.000 Anzeigen folgen.

Über die Hälfte der bisher eingereichten Anzeigen betreffen Upload-Angebote des PC-Spiels Earth 2160 im eDonkey-P2P-Netz. Dirk P. Hassinger, Vorstand des Herstellers Zuxxez Entertainment, der das Spiel vertreibt, erklärte gegenüber heise online: »Uns entstehen immense Verluste durch den Tausch unserer Software in P2P-Börsen, die wir nicht mehr hinnehmen«. Man habe das Schweizer Unternehmen daher beauftragt, wobei sich bereits ein erster Erfolg eingestellt habe, da das PC-Spiel in Tauschbörsen so gut wie nicht mehr zu finden sei und dadurch die Verkäufe anhaltend sehr zufrieden stellend seien.

Die Anzeigen enthalten den Namen der angebotenen Software, die IP-Adresse, die emule-Nutzkennung des Anbieters und den Zeitpunkt des Angebots. Die Art und Weise der Datenermittlung ist den Kripo-Beamten nicht bekannt. Daher könne man nicht von der Korrektheit der Angaben ausgehen, was dazu führt, dass die Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen kann, welcher Nutzer im genannten Zeitraum die IP-Adresse vom Zugangsprovider zugewiesen bekommen hat. Trotzdem wurden die Ermittlungen in allen Fällen aufgenommen. Laut dem Bericht von heise online ist es aufgrund der Beweislage unwahrscheinlich, dass Richter Durchsuchungsbeschlüsse genehmigen würden. Die Staatsanwaltschaft schickt aus diesem Grund bisher lediglich Anhörungsbögen an die ermittelten Betroffenen. In den meisten Fällen wird den Verdächtigen die Einstellung des Verfahrens angeboten, falls sie der Auflage einer Geldzahlung zustimmen. Diese Handhabung erfolgt unabhängig davon, ob sie die Tat zugeben.

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