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16.06.2011; 11:19 Uhr
»Troll Dich«: Righthaven erneut abgewiesen
Kein »Standing« ohne exklusive Nutzungsrechte

Wie »Heise Online« berichtet, ist der »Copyright-Troll« (zur ursprünglichen Bedeutung vgl. den Beitrag auf Wikipedia) Righthaven erneut vor Gericht gescheitert. Wieder ging es um die Benutzung eines Textes aus dem »Las Vegas Review Journal« durch eine Bürgerrechtsorganisation. Diesmal stand die Frage der Aktivlegitimation von Righthaven im Vordergrund, welche das Bezirksgericht in Nevada verneinte. Die von Righthaven behauptete Rechteeinräumung seitens der Stephens Media per »Copyright Assignment« sei später durch eine Vereinbarung (»Strategic Alliance Agreement«) näher spezifiziert worden. Danach sei die Rechtsposition von Righthaven auf das Recht zur Klage beschränkt worden.

Righthaven hatte daher nach Ansicht des Richters Roger Hunt keine Nutzungsrechte. Daher fehle das »Standing« (wie bei der gewillkürten Prozessstandschaft ein eigenes berechtigtes Interesse die Übertragung von Nutzungsrechte erfordert). Dies ergebe sich aus § 501 (b) Copyright Act, 17 U.S.C. § 101 und entsprechendem Case Law, wonach nur die Inhaber exklusiver Rechte klagen dürfen. Über das »Strategic Alliance Agreement« hatte Stephens Media während des Prozesses den Beklagten Democratic Underground in Kenntnis gesetzt, worauf es als zusätzliches Beweismittel eingebracht wurde.

Im zuletzt bekannt gewordenen Verfahren traf das Gericht eine Sachentscheidung, es ging um die Einordnung der Text-Verwendung als »Fair Use«, welche das Bezirksgericht in Nevada bestätigte. Es stellte überdies fest, dass von der ausschließlichen Nutzung von Copyrights zur Klage ein »chilling effect« für die Berufung auf die rechtfertigende Doktrin ausgehe (vgl. Meldung vom 22. März 2011 und Meldung vom 8. September 2010). Righthaven hat inzwischen 275 Klagen eingereicht, meist ging es um Artikel aus dem »Las Vegas Review Journal« und der »Denver Post«. Die Firma hat schätzungsweise knapp 500.000 Dollar damit verdient.

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