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08.11.2004; 16:22 Uhr
Anbieter von Kopierschutzknacker muss Geldstrafe zahlen
10.000 Euro Vertragsstrafe - 800 Euro Geldstrafe
In Paderborn ist ein 39-jähriger Mann wegen des Anbietens von Software zur Umgehung des Kopierschutzes bei dem Internet-Auktionshaus ebay verurteilt worden (Veröffentlichung in der ZUM folgt). Laut einer Pressemitteilung der deutschen Phonoverbände vom 8.11.2004 muss der Rechtsbrecher nun neben einer Geldstrafe von 800 Euro eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro zahlen. Er hatte auf eine Abmahnung des Bundesverbands Phono hin eine Unterlassungserklärung unterzeichnet, die ihn im Falle einer Wiederholung zu einer Vertragsstrafe verpflichtete. Dennoch bot er weiterhin Software wie »Clone CD«, »Clony XXL« und »Profiler« über andere Internetdienste an. Hierauf stellte der Bundesverband Strafantrag. Die Geldstrafe von 80 Tagessätzen in Höhe von 800 Euro beruht der Pressemitteilung zufolge auf dem geringen Einkommen des Beschuldigten. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 2065: http://www.urheberrecht.org/news/2065/
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