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21.02.2005; 16:35 Uhr
Fairsharing-Netzwerk gegen Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern
Alternativvorschlag einer Kulturflatrate

Das Fairsharing-Netzwerk, dem unter anderem die Attac AG Wissensallmende, Netzwerk NeueMedien, Privatkopie.net, und die Grüne Jugend angehören, ruft seit 21.2.2005 auf der eigenen Homepage zur Unterzeichnung einer Erklärung gegen die juristische Verfolgung von Tauschbörsennutzern auf. Die Netzbürgerrechtler fordern die uneingeschränkte Zulässigkeit der digitalen Privatkopie urheberrechtlich geschützter Musik- und Filmwerke. Hierbei erkennen sie einen Kompensationsanspruch der Rechteinhaber für die Nutzung der Werke an. Einen gerechten Ausgleich der Interessen der Urheber, Rechteinhaber sowie Endnutzer erhofft sich das Fairsharing-Netzwerk durch eine Kulturflatrate. Verwertungsgesellschaften sollten wie bei analogen Kopien Abgaben auch für online verfügbare Werke kollektiv einziehen. Als Berechnungsgrundlage könne die konkrete Nutzung der entsprechenden Dateien herangezogen werden. Die Einführung eines Digital Rights Management-Systems (DRM-System) wird in der Erklärung abgelehnt. Hierdurch würden die Rechte der Verbraucher zu stark eingeschränkt.

Erst am 12.6.2004 hatte sich eine internationale Gruppe von Verbraucherschützern und Wissenschaftlern in der so genannten »Berliner Erklärung« für »ein Alternatives Kompensationssystem (AKS) beziehungsweise eine Musik-Flatrate« ausgesprochen. Eine entsprechende Regelung sollte in eine neue EU-Richtlinie zu Verwertungsgesellschaften eingebracht werden.

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