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12.04.2005; 17:45 Uhr
Erster Verhandlungstag im Rechtsstreit Premiere gegen TV-Tauschbörse
Richter erwarten keine gütliche Einigung

Am 12.4.2005 hat der erste Verhandlungstag im Rechtsstreit des Pay-TV-Senders Premiere gegen das Koblenzer Unternehmen TC Unterhaltungselektronik AG (TCU) vor dem Landgericht Hamburg (LG) begonnen. Premiere möchte verhindern, dass die TV-Tauschbörse Cybertelly, die auf einer Software namens »Byte Tornado« von TCU basiert, an den Start geht. Eine einstweilige Verfügung, wonach das Softwareunternehmen das Programm nicht verbreiten darf, hat Premiere bereits im vergangenen Jahr erwirkt.

»Byte Tornado« ermöglicht Downloadraten von 600 kBit/s, so dass TV-Sendungen in Echtzeit getauscht werden können. Premiere befürchtet eine Verbreitung seiner kostenpflichtigen Programme nach der Dekodierung im PC übers Internet. Einer Pressemitteilung von »Beck-online« vom 12.4.2005 zufolge, wirft der Pay-TV-Sender dem Koblenzer Unternehmen vor, mit der Nutzung der Software für den illegalen Empfang von Premiere geworben zu haben. TCU müsse eine rechtswidrige Nutzungsmöglichkeit ihrer Technologie ausschließen. Das beklagte Unternehmen sieht keine technische Möglichkeit, etwas einzubauen, das den Empfang von Pay-TV verhindere. Sprecher von TCU-Vorstandsvorsitzende Petra Bauersachs wies »Beck-online« zufolge darauf hin, dass allein das Bereitstellen der Software bisher nicht als rechtlich relevante Handlung gewertet worden sei. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, hätte das Konsequenzen für alle Tauschbörsen im Internet. Mit einer Entscheidung wird am 26.4.2005 gerechnet.

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