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06.07.2005; 20:02 Uhr
Musikindustrie siegt gegen Betreiber von MP3-Downloadseite
LG München I: allofmp3 verstößt gegen deutsches Urheberrecht

Im Kampf gegen die Internetpiraterie hat die Musikindustrie einen juristischen Sieg gegen die Musik-Website allofmp3 errungen. Den Betreibern des Downloaddienstes allofmp3 wurde laut einer Pressemitteilung der deutschen Phonoverbände vom 6.7.2005 mittels einer einstweilige Verfügung des Landgerichts München I untersagt, urheberrechtlich geschützte Dateien innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland öffentlich zugänglich zu machen. Auf der Website werden MP3-Dateien sehr preisgünstig zum Download angeboten. Die Abrechnung erfolgt nicht nach der Anzahl heruntergeladener Titel, sondern nach übertragenem Transfervolumen. Gegen Zahlung von zwei Cent pro MByte kann der Nutzer sich also einen Titel für vier bis zehn Cent herunterladen. Die Betreiber handeln hierbei ohne Zustimmung der Musikfirmen, so dass ein Verstoß gegen das Urheberrecht vorliegt.

In der Pressemitteilung kündigt die Musikindustrie ein weiteres Vorgehen gegen Firmen an, die allofmp3 oder ähnliche Dienste mit Werbung oder Links unterstützen. Neben Abmahnungen und Aufforderungen haben die Rechteinhaber nach Angaben der deutschen Phonoverbände in den auffälligsten Fällen auch die zuständigen Aufsichtsbehörden und Kontrollgremien eingeschaltet.

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