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06.07.2005; 20:44 Uhr
Gericht untersagt Werbung für illegale MP3-Download-Seiten
LG Berlin bestätigt einstweilige Verfügung - Betreiber darf Links zu kostenpflichtigen Downloads von illegalen MP3-Musikdateien nicht bewerben

Portalbetreiber, die Links zu kostenpflichtigen Downloads von illegalen MP3-Musikdateien bewerben, können zur Unterlassung verpflichtet werden. Dies entschied das Landgericht Berlin (LG) durch Urteil vom 14.6.2005 (Az.: 16 O 229/05 - Veröffentlichung in der ZUM folgt) und bestätigte damit eine einstweilige Verfügung. Im Fall hatte ein Portalbetreiber unter der Überschrift »Song legal als MP3 herunterladen« Links zu insgesamt 75 kostenpflichtigen Downloads von Songs der Gruppe »Einstürzende Neubauten« beworben. Hiergegen ging der Musikverlag, der die Rechte der Musiker wahrnimmt, gerichtlich vor.

Der Betreiber wies vergeblich auf die Haftungserleichterungen des Teledienstegesetzes (TDG) hin. Nach Auffassung des Gerichts, das sich hierbei auf die Rolex-Entscheidung des BGH berief, ist das TDG nur auf Schadensersatzansprüche, nicht auf Unterlassungsansprüche anwendbar. Ebenso wies das Gericht den Hinweis auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg aus dem Jahre 1998 ab, wonach jegliche Haftung für externe Links ausgeschlossen ist. Auch dieses gelte nur für Schadensersatzansprüche.

Institutionen:

[IUM/kr]

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