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18.08.2005; 17:15 Uhr
Niederländische und belgische Musikrechte-Verwertungsgesellschaft geben nationales Monopol im Internet auf
EU-Kommission leitet das öffentliche Konsultationsverfahren zu den entsprechenden Verpflichtungszusagen ein

Die niederländische und die belgische Musikrechte-Verwertungsgesellschaft haben Verpflichtungszusagen abgegeben, nach denen sie Beschränkungen aufheben wollen, die das von mehreren Verwertungsgesellschaften abgeschlossene so genannte Santiago-Abkommen für die Lizenzierungspraxis von Musikrechten im Internet vorsieht. Dies berichtete die EU-Kommission am 17.8.2005 durch Pressemitteilung. BUMA und SABAM reagieren damit auf ein im Mai 2004 von der EU-Kommission gegen 16 Verwertungsgesellschaften eingeleitetes Verfahren. Gegenstand des Verfahrens ist das Santiago-Abkommen, das die im Offline-Bereich seit jeher bestehenden nationalen Monopole ins Internet überträgt. Zwar befürwortet die Kommission ausdrücklich den in dem Abkommen verankerten Grundsatz der Einmallizenz für legitime Musik-Dienste im Internet für die Musikrepertoires sämtlicher Verwertungsgesellschaften. Die in den einschlägigen Verträgen enthaltene »Klausel über den wirtschaftlichen Mittelpunkt«, nach der Nutzer eine EWR-weite Lizenz für Online-Musik nur bei der nationalen Verwertungsgesellschaft ihres Landes erhalten können, ist allerdings ein Dorn im Auge der Wettbewerbshüter in Brüssel. Dieser Gebietsschutz sei technisch nicht gerechtfertigt und kollidiere mit dem grenzüberschreitenden Charakter des Internet. Außerdem sieht die Kommission in dem fehlenden Wettbewerb der Gesellschaften über die Landesgrenzen hinaus eine Behinderung des gemeinsamen Binnenmarktes.

BUMA und SABAM verpflichten sich, an keiner Vereinbarung mit einer »Klausel über einen wirtschaftlichen Mittelpunkt« mitzuwirken. Die Verpflichtungszusagen wird nach Angaben der Kommission im Amtsblatt veröffentlicht, so dass betroffene Dritte Stellung nehmen können, bevor die Kommission sie per Entscheidung für diese beiden Verwertungsgesellschaften für verbindlich erklärt.

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