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08.03.2006; 10:27 Uhr
Beratung der Urheberrechtsnovelle in Frankreich erhitzt die Gemüter
Regierung zieht streicht Regelung zur Globallizenz

Die französische Regierung hat am Vorabend der Beratung des Gesetzentwurfs zum »droit d'auteur et les nouvelles technologies« am 7.3.2006 die Ende Dezember 2005 eingefügte Regelung für eine Globallizenz zurückgezogen. Dies berichtet der »Nouvel Observateur« in seiner Internetausgabe vom 7.3.2006. Die Opposition hatte unter Beteiligung einiger Abgeordneten der Regierungsfraktion diese Einführung einer »Kulturflarate« durchgesetzt, wonach gegen eine durch die Internet-Provider einzuziehende monatliche Pauschale der Austausch von Dateien in Internettauschbörsen legalisiert werden sollte.

Stattdessen reduzierte Kulturminister Renaud Donnedieu de Vabres nun die bisher vorgeschriebene Strafzumessung für Tauschbörsennutzer von bisher maximal drei Jahren Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von bis zu 300.000 EUR Jahren auf nunmehr 38 EUR für das Herunterladen eines urheberrechtlich geschützten Werkes. Jedoch bleibt es bei einer Freiheitsstrafe von drei Jahren für das Betreiben einer illegalen Tauschbörse. Regierung, Präsidium der Assemblee Nationale und Vertreter der Regierungsfraktion der UMP verteidigten die kurzfristige Modifikation des Gesetzentwurfs damit, Zeit gewinnen zu wollen, zumal die Änderungen der Regierung bereits eine Überarbeitung der ursprünglichen Fassung darstellten. Donnedieu de Vabres bezeichnete die geänderte Entwurfsfassung als »einen Text der Aussöhnung«. Vertreter der Opposition kritisierten in dem Verfahren der Regierung ein Übergehen der Rechte des Parlaments und forderten die Rücknahme des mittlerweile inkoherent gewordenen Gesetzentwurfs. Die Beratung wird bis Donnerstag dieser Woche fortgesetzt, am 15.3.2006 erfolgt die Endabstimmung über den Gesetzentwurf.

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