mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
07.05.2007; 17:25 Uhr
Google News Belgien darf wieder auf Online-Zeitungen verlinken
Suchmaschinenbetreiber erzielt Einigung mit deutsch- und französischsprachigen Verlegern

Der Nachrichendienst »Google News« in Belgien darf wieder auf Online-Artikel von deutsch- und französischsprachigen belgischen Tageszeitungen verlinken. Wie »pressetext« am 4.5.2007 meldete, einigte sich der Suchmaschinenbetreiber mit Copiepresse, einem Interessenverband von belgischen Zeitungsverlegern, darauf, zukünftig wieder die Überschriften und einen Textausschnitt zeigen zu dürfen. Nicht erlaubt ist jedoch eine Speicherung der Seiten im »Cache« der Suchmaschine. Wie Copiepresse darauf hinweist, setzten die Zeitungen bei ihren Online-Angeboten ein »noarchive«-Tag ein, das eine entsprechende Speicherung verhindere, sondern lediglich eine Verlinkung zulasse. Mit der Einigung werde eine langfristige Zusammenarbeit angestrebt, so der Verlegerverband.

Hintergrund hierfür waren die Rechtsstreitigkeiten der beiden Beteiligten. Copiepresse hatte eine auch nach Widerspruch von Google bestätigte einstweilige Verfügung erwirkt, mit der es dem Suchmaschinenbetreiber untersagt worden war, Texte und Bilder deutsch- und französischsprachiger belgischer Tageszeitungen im so genannten »Cache« von »Google News« zu speichern und öffentlich zugänglich zu machen (siehe Meldungen vom 13.2.2007 und 25.9.2007). Die Berufungsrichter sahen die Nutzungsrechte der Verleger als verletzt an, da durch das Zwischenspeichern im Cache-Server der Suchmaschine archivierte Artikel öffentlich zugänglich gemacht werden würden, die sonst nur über ein Abonnement der Zeitungen verfügbar seien.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3021:

https://www.urheberrecht.org/news/3021/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.