mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
24.04.2008; 10:21 Uhr
Bundesweiter Start von Handy-TV via DVB-H zur EM 2008 zweifelhaft
Allein Versorgung von Großstädten wird als gesichert angesehen

Die vielfach als Starttermin für Handy-TV im DVB-H-Standard genannte Fußball-EM 2008, die am 7.6.2008 - mit dem Spiel Schweiz gegen Tschechien - startet, scheint zumindest bundesweit nicht mehr zu halten zu sein. Allein in verschiedenen Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main und Hannover kann mit einem Sendebeginn gerechnet werden. Gegenüber »epd medien« vom 23.4.2008 erklärte der Präsident des Plattformbetreibers Mobile 3.0, Rudi Gröger, dass sein Unternehmen bislang lediglich in einem Bundesland über eine bestandskräftige Zulassung verfüge. Zwar seien die jeweiligen Frequenzzuweisungen in den Bundesländern erfolgt, zuletzt am 13.3. und 14.4.2008 durch die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) und die Landesmedienanstalt Saarland (siehe hierzu auch die Meldung vom 3.3.2008); die endgültige Zuweisung müssten nun aber die zuständigen Staatskanzleien als Rechtsaufsicht veranlassen. Darüber hinaus seien zwei Klagen vor Verwaltungsgerichten gegen Zuweisungen rechtshängig. Zumindest hat Mobile 3.0 nach Grögers Angaben gegenüber »epd medien« eine Vereinbarung mit dem Sendernetzbetreiber T-Systems Media & Broadcast GmbH abgeschlossen, der bereits im Oktober 2007 die korrespondierende telekommunikationsrechtliche Zuweisung der DVB-H-Frequenz verzeichnen konnte. Demgegenüber soll sich die Zusammenarbeit mit den im Rennen um die medienrechtliche Zuweisung der DVB-H-Kapazitäten unterlegenen Mobilfunkanbietern, auf die der Plattformebtreiber aber für den Vertrieb, das Endkundengeschäft und den Geräteservice angewiesen ist, als nicht ganz problemlos erweisen.

Aktualisierung vom 25.4.2008:

Einer Erklärung der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) vom 24.4.2008 zufolge sollen die Verzögerungen bei den endgültigen Frequenzzuweisungen durch Interventionen von ARD und ZDF bei den Staatskanzleien entstanden sein, woraufhin letztere die Frequenzverteilungsverfahren ausgesetzt hätten. Die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben laut der DLM die Befürchtung, in Zukunft im Falle eines möglichen Kapazitätsausbaus auf der Handy-Plattform im DVB-H-Standard nicht angemessen programmlich beteiligt zu werden. Mitte Dezember 2007 hatten sie sich mit Mobile 3.0 darauf geeinigt, insgesamt zwei Kanäle zur Verfügung gestellt zu bekommen. Nun aber sollen die Irritationen ausgeräumt worden sein, es. Es werde sichergestellt, dass ARD und ZDF bei der Datenratenverteilung nicht schlechter als die anderen Programmveranstalter behandelt werden sollen. Darüber hinaus hat sich bei den Gesellschaftern von Mobile 3.0 eine Veränderung ergeben. So hat der Mobile-TV-Provider Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD), der bisher 55 Prozent an dem Unternehmen hielt, diese an die MIH Germany B.V. übertragen. Letztere wiederum ist seit dem April 2007 Neugesellschafterin der MFD und hält seitdem 37,53 Prozent der Gesellschaft (Beschluss der KEK vom 12.6.2007, Az. KEK 415)

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3371:

https://www.urheberrecht.org/news/3371/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.