Institut für Urheber- und Medienrecht

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23.06.2009; 18:18 Uhr
GEMA nimmt Stellung zur aktuellen Diskussion um die Online-Petition
Forderungen der Petition decken sich mit den Zielen der neuen Unternehmensstrategie

Seit dem 19. Mai 2009 läuft auf der Homepage des Deutschen Bundestages die Mitzeichnungsfrist für die Petition zur Überprüfung und Reform der Geschäftsabläufe der Verwertungsgesellschaft GEMA. Die Online-Petition hat nach derzeitigem Stand bereits über 52.000 Mitzeichner und somit die Mindestzahl von 50.000 erreicht, die notwendig ist, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages der Sache annimmt. Die Hauptpetentin Monika Bestle übt mit ihrer Aktion Kritik am Handeln der GEMA, insbesondere bei der Gebührenberechnung für Kleinveranstalter, der Berechnungsmethode für Tantiemen der GEMA-Mitglieder sowie der Meldepflicht, die Veranstaltern aufgrund der »GEMA-Vermutung« auch dann obliege, wenn kein urheberrechtlich geschütztes Material gespielt wird.

Da nach dem Start der Petition in der Öffentlichkeit und besonders in Internetforen eine intensive Diskussion ausgebrochen ist, nutzte die GEMA die Gelegenheit und stellte in einer Pressemitteilung vom 22. Juni 2009 klar, dass die Petition die Legitimation der GEMA als Vertretung der Musikurheber grundsätzlich anerkenne und ihre Aufgaben und Funktionen bestätige. Gleichzeitig deckten sich die Forderung der Petition im Kern mit der neuen Unternehmensstrategie der GEMA. Zudem seien die Mitglieder eingeladen, sich auf der derzeit in München stattfindenden Mitgliederversammlung mit ihrer Kritik einzubringen, wie der Vorstandsvorsitzende, Dr. Harald Heker, betonte.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

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