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12.03.2010; 19:21 Uhr
Pink Floyd-Alben dürfen nur komplett zum Download angeboten werden
Londoner Gericht sieht keine vertragliche Grundlage für Auswertung als Single-Download
Die Band Pink Floyd hat ihre Klage gegen EMI Records Ltd. wegen der Auswertung ihrer Musikstücke als Einzel-Download gewonnen. Die Plattenfirma darf nun keine Pink Floyd-Songs mehr als Einzel-Download oder Klingelton vertreiben. Das Gericht übertrug die im Plattenvertrag von 1999 festgeschriebene Beschränkung, dass die Alben der Band nur komplett verkauft werden dürfen und ihre - oft ineinander übergehenden - Einzeltitel in einer bestimmten Reihenfolge stehen müssen, auf die Internetverwertung. Eine Anwältin der EMI, Elisabeth Jones, erklärte während des Prozesses vor dem High Court of Justice in London, die Beschränkungen des Vertrages gälten nur für den Verkauf von physischen Tonträgern und seien nicht auf den Online-Vertrieb anwendbar. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses war eine Internetverwertung von Musik, wie z.B. im »iTunes Music Store« (2004 geöffnet), noch nicht möglich und dementsprechend auch nicht Gegenstand der Lizenzverhandlungen. Nach Ansicht des Band-Anwaltes Robert Howe fanden die Verhandlungen jedoch vor dem Hintergrund neuer Auswertungsmöglichkeiten, die sich 1999 abzeichneten, statt. »Es war unklar, ob Plattenfirmen direkt an den Konsumenten oder über einen Händler verkaufen würden«, so Howe. Dokumente:Institutionen:Permanenter Link zu dieser News Nr. 3902: http://www.urheberrecht.org/news/3902/
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