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28.02.2012; 11:36 Uhr
Kartellverfahren gegen Google: BDZV und VDZ ziehen Beschwerde formal zurück
Verfahren zur »einheitlichen Entscheidung« nach Brüssel verlagert

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben ihre Beschwerde gegen den Internet-Konzern Google beim Bundeskartellamt formal zurückgezogen. Wie »iRights.info« meldet, wollen die Verleger ihre »fair share«-Beschwerde, mit der sie eine finanzielle Beteiligung an Werbeeinnahmen gefordert hatten, die Google im Umfeld der Verlagsinhalte erzielt, nun der EU-Kommission zur Prüfung vorlegen. Google verdiene an der Auflistung von Textauszügen journalistischer Angebote, so genannter »Snippets«, ohne die Verlage dafür zu honorieren. Wie die Erfolgsaussichten der Beschwerde beim Bundeskartellamt standen, ist unklar. Verleger können die »Snippets« bereits heute von Google aus den Suchergebnissen entfernen lassen, sodass allein die Überschriften der verlinkten Texte zu sehen sind. Ob Google seine Marktmacht nutzen kann, um die Verlage zu zwingen, ihre »Snippets« kostenlos zur Verfügung zu stellen, sei unter Experten umstritten, so »iRights.info«. 

Wie die »FAZ« berichtet, haben die Verlage neben den kartellrechtlichen Schritten auch urheberrechtliche Klagen gegen die Verwendung von Textteilen eingereicht. Ferner fordern sie eine gesetzliche Neuregelung. Mit einem Leistungsschutzrecht, wie bereits im Koalitionsvertrag angekündigt, sollen Presseverlage eine Art »Snippet«-Abgabe für Unternehmen wie Google und Facebook verlangen können. 

Google verbucht die Rücknahme der Beschwerde beim Bundeskartellamt als Triumph. Julia Holtz, Leiterin Wettbewerbsrecht bei Google in Europa, erklärte, Google habe in den beiden vergangenen Jahren dem Bundeskartellamt Produkte und Geschäftspraktiken erläutert. »Wir sind davon überzeugt, dass sie den deutschen und europäischen Gesetzen entsprechen.« Die erfolgte Rücknahme der »fair share«-Beschwerde beim Bundeskartellamt bestärke Google in seiner Meinung. Die Verlegerseite will diesen Schritt jedoch nicht als Rückzug verstanden wissen. BDZV und VDZ stellen klar, dass sie an der erhobenen Beschwerde in vollem Umfang festhalten und ein kartellbehördliches Einschreiten gegen Google unverändert für geboten halten. In seiner Pressemitteilung betont der VDZ, beide als Beschwerdeführer beteiligte Verlegerverbände seien vor dem Hintergrund einer bereits in Brüssel wegen des selben Vorwurfes gegen Google eingereichten Beschwerde durch einen spanischen Verlegerverband überein gekommen, dass eine »einheitliche Entscheidung hierüber durch die Kommission sinnvoll« sei. Dies hätten die beiden Verbände der EU-Kommission auch mitgeteilt.

Mit einem weiteren bereits bei der EU-Kommission anhängigen Verfahren, fordern die Verlage ein faires Ranking der Google-Suchergebnissen (»fair search«). Sie werfen Google vor, auf den Suchergebnisseiten die eigenen Websites höher zu bewerten, als diejenigen von Verlagen. Google habe sich von einer reinen Suchmaschine längst zum Anbieter digitaler Inhalte aller Art und damit zu einem starken Wettbewerber etablierter Medien entwickelt, hieß es in der Pressemitteilung des BDZV aus dem vergangenen Jahr. Seit November 2010 prüft die EU-Kommission, einen möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung von Google bei der Online-Suche.

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