mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.04.2012; 11:57 Uhr
Öffentlich-rechtlich initiierte Video-on-Demand-Plattform gegründet
VPRT sieht aus medienrechtlicher Sicht »erheblichen Klärungsbedarf«

Wie Anfang des Monats angekündigt, haben nun 17 Unternehmen der Medien- und Produktionsbranche, darunter auch die Produktionstöchter von ARD und ZDF, eine Video-on-Demand-Plattform à la »Hulu« mit Sitz in Berlin gegründet (vgl. Meldung vom 5. April 2012). Über das bislang unter dem Arbeitstitel »Germanys Gold« laufende Portal sollen vor allem die Inhalte aller Partner, die 60 Jahre deutscher Fernsehgeschichte und nationale sowie internationale Kinoerfolge umfassen, verbreitet werden. Die Finanzierung soll durch einzelne Abrufentgelte, Abonnements und Werbung sichergestellt werden. Das neue Angebot werde frühestens Ende 2012 starten, so die Einschätzung der Beteiligten, sofern das Kartellamt bis dahin dem Vorhaben zustimme.

Bei einem vergleichbaren Projekt der Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL schloss sich das LG Düsseldorf erst kürzlich der Auffassung des Kartellamts an, welches den privaten Sendeunternehmen vor gut einem Jahr eine Absage erteilte (vgl. Meldungen vom 19. April 2012 und 21. März 2011).

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) kritisierte in seiner gestrigen Pressemitteilung das von den öffentlich-rechtlichen Sendern initiierte Vorhaben. »Aus Sicht der privaten Sender, deren gemeinsame VoD-Plattform vom Kartellamt untersagt wurde, mutet es merkwürdig an, wenn die Initiatoren von ›Germanys Gold‹ mit ihrer Gesellschaftsgründung Fakten schaffen, bevor das Kartellamt abschließend entschieden hat«, erklärte VPRT-Präsident Jürgen Doetz. Der VPRT sehe wesentliche medienpolitische und rechtliche Frage noch ungeklärt. »Insbesondere mit Blick auf die Werbefinanzierung«, welche »vor allem zu Lasten der privaten Anbieter gehen« würde, sehe er erheblichen Klärungsbedarf. Die Medienpolitik sei daher aufgerufen, »faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen - gerade auch, wenn internationale Player vor der Tür stünden«. »Wir erinnern daran, dass im Sport so mancher Frühstart zur Disqualifikation geführt hat«, so Doetz abschließend.

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