EU-Parlament fördert Zugang zu verwaisten Werken
Wie »Heise Online« berichtet, hat das EU-Parlament diesen Donnerstag mit großer Mehrheit eine Richtlinie zur vereinfachten Nutzung verwaister Werke verabschiedet. Die Richtlinie beruht auf dem im Juni dieses Jahres zwischen Vertretern des Ministerrats und des EU-Parlaments getroffenen Kompromissvorschlag (vgl. die Meldung vom 8. Juni 2012). Einer Pressemitteilung des EU-Parlaments zufolge, ist es nach der Richtlinie zulässig, dass urheberrechtlich geschützte Werke, für die kein Rechteinhaber mehr auffindbar ist, zu nicht-kommerziellen Zwecken online verfügbar gemacht werden. Öffentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und Museen sowie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen danach Werke ihres Archivs nach einer nach Treu und Glauben durchgeführten ergebnislosen »sorgfältigen Suche nach potenziell rechtmäßigen Rechteinhabern« online nutzen. Sollten im Nachhinein doch noch berechtigte Ansprüche erhoben werden, ist eine angemessene Vergütung vorgesehen. Die öffentlichen Institutionen sollen aber vor unverhältnismäßigen Nachzahlungen geschützt werden, indem die Höhe der Nachzahlung auf Basis des tatsächlich entstandenen Schadens für die Interessen des Autors berechnet wird.
Der Entwurf bedarf für seine Wirksamkeit nun noch der Zustimmung des Ministerrats.
Dokumente:
- Bericht von Heise Online vom 13. September 2012
- Pressemitteilung des EU-Parlaments vom 13. September 2012
Institutionen:
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