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09.10.2012; 12:44 Uhr
EMI klagt gegen ReDigi wegen Weiterverkaufs digitaler Musikstücke
EMI fordert 150.000 US-Dollar für jeden weiterverkauften Song

US-Presseberichten zufolge beginnt Freitag der Prozess des Musikkonzerns EMI gegen ReDigi, einem Online-Marktplatz für den Weiterverkauf legal erworbener MP3s vor einem Bezirksgericht in Manhattan. Das Unternehmen stellt eine Software zur Verfügung, die die Musiksammlung auf der Festplatte des Nutzers durchsucht und dabei alle Musikdateien identifiziert, die aus legalen Quellen wie »iTunes« oder »Amazon« stammen. Die ReDigi-Software kopiert diese für den Weiterverkauf auf einen Server der Firma und löscht sie auf den Geräten des Nutzers. Einem Bericht der »BBC« zufolge beruft sich ReDigi hierbei auf die »First Sales Doctrine« (Title 17, § 109 Copy Right Act 1976), wonach es der Zustimmung des Rechteinhabers nur für den Erstverkauf des Werkes bedarf. EMI dagegen sieht Weiterverkäufe digitaler Werke nicht von der »First Sales Doctrine« gedeckt. Wie die »BBC« berichtet, ist EMI der Ansicht, dass digitale Werke nur durch die Anfertigung von Kopien weiterverkauft werden können. Es bestehe keine Gewissheit, dass die »Ersterwerbsdatei« wirklich gelöscht würde. Der Musikkonzern fordert eine Strafzahlung von 150.000,- US-Dollar für jeden über die Plattform weiterverkauften Song.

Bereits im Januar dieses Jahres hatte Capital Records, ein Music-Label des EMI-Konzerns, gegen ReDigi eine einstweilige Verfügung beantragt (vgl. Meldung vom 9. Februar 2012). Da die Antragsteller nach Auffassung von Richter Richard J. Sullivan nicht nachweisen konnten, dass durch die weitere Erreichbarkeit des Portals irreparable Schäden entstehen würden, lehnte er die Schließung des Portals im Wege der einstweiligen Verfügung ab. 

Dokumente:

[IUM/kr]

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