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30.10.2012; 11:10 Uhr
US-Copyright Office legt neue Ausnahmen zur Umgehung des digitalen Rechtekontrollmanagements vor
Smartphone »Jailbreaking« und Video-Remixe zulässig

Die US-Copyright Office hat am 26. Oktober 2012 die neuesten Ausnahmen zum Verbot der Umgehung des Digitalen Rechtekontrollmanagements (DRM) im Federal Register veröffentlicht. Die Behörde überprüft gemäß Titel 17 Kapitel 12 des US Codes alle drei Jahre gemeinsam mit der Kongressbibliothek welche Werke im Sinne des »fair use«-Prinzips von dem Verbot der DRM-Umgehung ausgenommen werden sollten. Mit Wirkung zum 28. Oktober 2012 können nun die DRM-Systeme auf Smartphones, die die Installation von bestimmter Software verhindern sollen, umgangen werden. Für die Zulässigkeit des so genannten »Jailbreaking« hatte sich die Electronic Frontier Foundation eingesetzt. Allerdings sollte es nach der Forderung der EFF nicht nur auf Smartphones, sondern auch auf Tablet-PCs und Spielekonsolen anwendbar sein. Dennoch begrüßt der EFF die Entscheidung der Copyright Office. Denn eine weitere Forderung wurde durchgesetzt. Erlaubt ist nun auch, DRM-Sperren zu umgehen, um Video-Remixe zu erstellen. Dies allerdings nur um kleine Teile audiovisueller Werke für Kritik oder Kommentare zu nutzen.  

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