mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
03.02.2014; 14:51 Uhr
USA: Schiedsstelle untersagt Musikverlagen direkte Verhandlung ihrer Digitallizenzen
»Rosinenpicken nicht erlaubt«

Die großen US-Musikverlage Universal Music Publishing Group (UMPG) und Sony/ATV mussten eine Niederlage vor dem ASCAP Rate Court hinnehmen. Wie »musikmarkt« berichtet, hat die Schiedsstelle - vergleichbar mit der Schiedsstelle beim DPMA - Ende vergangenen Jahres entschieden, dass Musikverlage ihre digitalen Lizenzen nicht direkt mit den Lizenznehmern verhandeln können, während sich die Verwertungsgesellschaften weiterhin um die übrigen Lizenzen kümmern. Verwertungsgesellschaften können demnach entweder ganz oder gar nicht mit der Lizenzierung ihrer Werke beauftragt werden - »Rosinenpicken sei nicht erlaubt«. 

Auch in Zukunft werden daher die großen Verwertungsgesellschaften der USA, BMI und ASCAP, weiterhin mit allen Lizenzierungsfeldern einschließlich der Digitallizenzen betraut. Die Musikverlage haben jedoch laut »musikmarkt« noch die Hoffnung, dass das US-Department of Justice doch ihrer Forderung nach einer Ausnahme für die digitalen Lizenzen nachkommt. 

Nach Auffassung von Zach Horowitz, Chairman und CEO der UMPG, werden die Verwertungsgesellschaften den Anforderungen des digitalen Zeitalters nicht gerecht, »weshalb die digitale Lizenzvergabe in den Händen der Verlage liegen sollte«. Die vielen einzigartigen Geschäftsmodelle und -Ansätze bedürfen laut Horowitz jeweils individuelle Lizenzvereinbarungen. Die kollektive Lizenzvergabe sei mit dem digitalen Zeitalter nicht vereinbar. In allen anderen Bereichen sei man aber mit der Arbeit der Verwertungsgesellschaften hochzufrieden, betont Horowitz.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5130:

https://www.urheberrecht.org/news/5130/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.