mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
22.05.2014; 08:58 Uhr
OLG Frankfurt zum Urheberschutz für Texte, die auf göttlicher Eingebung beruhen
Entscheidend ist der »schöpferische Realakt«

Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, wer der Urheber von spirituellen Texten ist, die laut Verfasser auf übersinnliche Inspirationen zurückgehen sollen. Mit Urteil vom 13. Mai 2014 hat das Gericht entschieden, dass auch »jenseitige Inspirationen« rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen und damit in vollem Umfang urheberrechtlich geschützt seien (Az.: 11 U 62/13 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). 

Die verstorbene US-amerikanische Psychologin Helen Schucman stellte im Jahr 1975 in ihrem Buch »A Course in Miracles« Texte vor, die ihr nach eigenen Angaben Jesus Christus »diktiert« haben soll. Die klagende amerikanische Stiftung, die sich auf die Übertragung der Copyright-Rechte berief, könne daher verlangen, dass die in Rede stehenden Texte nicht veröffentlicht werden, so die Richter. Sie wiesen die Argumentation des Beklagten, einem deutschem Verein, der Auszüge aus dem Buch ins Internet gestellt hatte, zurück. Zur Begründung führen die Richter aus, es komme nicht auf den geistigen Zustand des Verfassers an, sondern auf den tatsächlichen Schaffensvorgang, den »schöpferischen Realakt«. 

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 5207:

https://www.urheberrecht.org/news/5207/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.