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25.11.2014; 15:25 Uhr
Frankreich: Verbraucherschutz wirft Netflix missbräuchliche und rechtswidrige Klauseln vor
Verbraucher würden nicht ausreichend über Vertragsbedingungen informiert

Am 24. November 2014 hat der französische Verbraucherschutzverein, die CVLC (Consommation, logement et cadre de vie), das US-Unternehmen Netflix vordem TGI Paris verklagt. CVLC wirft dem Video-on-demand-Dienst vor, die Rechte der französischen Verbraucher nicht zu achten. 

U.a. könne Netflix jederzeit einseitig die vertraglichen Bedingungen ändern, ohne den Verbraucher darüber zu informieren. Auch informiere Netflix nicht darüber, wie lange Videos in einer Mindestqualität übertragen werden müssen und welche Rechte Verbraucher andernfalls haben. Zudem seien einige Informationen nur in englischer Sprache zugänglich.

Netflix, das eine Niederlassung in Luxemburg hat, ist seit September 2014 auf dem französischen Markt tätig. Das Unternehmen prüfe momentan die Vorwürfe der CLCV.

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[IUM/fs]

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