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18.02.2015; 22:28 Uhr
Suhrkamp Verlag und Münchner Residenztheater einigen sich im Streit um Baal-Inszenierung
Castorf-Inszenierung des Brecht-Stücks darf nur noch zwei Mal gezeigt werden

Wie die »Süddeutsche Zeitung« am 18. Februar 2015 berichtet, haben der Suhrkamp Verlag und das Münchner Residenztheater im Streit um die Inszenierung des Brecht-Stücks »Baal« vor dem Landgericht München I am selben Tag einen Vergleich geschlossen. Die aktuelle Inszenierung des Regisseurs Frank Castorf darf noch zweimal gezeigt werden: einmal am Residenz Theater und einmal bei dem Berliner Theatertreffen im Mai 2015. Alle weiteren geplanten Aufführungen dürfen nicht stattfinden. 

Der Suhrkamp Verlag hatte am 30. Januar 2015 einen Antrag auf einstweilige Verfügung beim Landgericht München I gestellt, um weitere Aufführungen zu verhindern. Der Verlag sah in der Inszenierung einen Verstoß gegen das Urheberrecht. So heißt es in einer Stellungnahme des Verlags vom 15. Januar 2015, die Inszenierung von Castorf sei eine »nicht-autorisierte Bearbeitung des Stückes von Bertolt Brecht«. Innerhalb der Produktion würden umfänglich Fremdtexte verwendet. Darüber hinaus werde die Werkeinheit aufgelöst. Diese Änderungen seien nicht durch den bestehenden Aufführungsvertrag gedeckt. Laut Verlag habe er trotz mehrerer Aufforderungen die endgültige Spielfassung nicht vom Theater zur Durchsicht erhalten (vgl. Meldung vom 2. Februar 2015). 

Wie »Die Zeit« berichtet, hatte Suhrkamp einen ersten Vergleichsvorschlag des Residenztheaters zunächst abgelehnt. Dieses hatte in der Verhandlung vorgeschlagen, das Theaterstück nur noch zu den geplanten Terminen im Februar und März sowie beim Theatertreffen aufzuführen. Weiter hatte sich das Theater bereit erklärt, den Titel des Stücks zu ändern und vor jeder Aufführung auf die Problematik hinzuweisen, dass Brechts Textvorlage stark geändert sei. Diesen Vergleich lehnte der Verlag jedoch strikt ab und beharrte auf einer Entscheidung des Richters. 

Der Zeitung »Die Welt« zufolge, lenkte Suhrkamp nach zahlreichen Zeugenbefragungen ein, in denen es u.a. um Absprachen zwischen Theater und Verlag zu möglichen Änderungen der Textfassung Bertolt Brechts ging.

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