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26.07.2015; 19:24 Uhr
EU-Kommission sieht Vereinbarung zu Geoblocking zwischen Pay-TV-Sender und US-Studios kritisch
und übermittelt Beschwerdepunkte an Sky UK und sechs große US-Studios wegen der Beschränkung passiver Verkäufe außerhalb des Lizenzgebiets

Die Europäische (EU) Kommission ist in dem von ihr im Januar 2014 eingeleiteten förmlichen Kartellverfahren um bestimmte Bestimmungen in Lizenzvereinbarungen zwischen mehreren großen US-amerikanischen Filmstudios (Twentieth Century Fox, Warner Bros., Sony Pictures, NBCUninversal, Paramount Pictures, Disney) und den größten europäischen Pay-TV-Sendern wie Sky UK, Canal Plus (Frankreich), Sky Italia, Sky Deutschland und DTS (Spanien) zu einem vorläufigen Ergebnis hinsichtlich des englischen Pay-TV-Senders gekommen. Einer Pressemitteilung der Kommission vom 23. Juli 2015 zufolge, hat sie am selben Tag eine Mitteilung der Beschwerdepunkte an Sky UK und die sechs US-Studios übermittelt. Die EU-Wettbewerbshüter vertreten die Auffassung, dass ich jedes der sechs Studios bilateral mit Sky UK auf vertragliche Beschränkungen verständigt hat, die Sky UK daran hindern (durch sogenanntes Geoblocking), Verbrauchern außerhalb des Vereinigten Königreichs und Irlands über Satellit und/oder online Zugang zu den dort angebotenen Pay-TV-Diensten zu geben. Diese Beschränkungen würden Sky UK daran hindern, nach kommerziellen Gesichtspunkten zu entscheiden, ob es seine Pay-TV-Dienste an diese Kunden, die sich für einen Zugang interessieren, verkauft, und zwar unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Auflagen und - im Falle von Online-Pay-TV - des einschlägigen nationalen Urheberrechts.

Sollte sich dies bestätigen, dann hätte laut der Pressemitteilung jedes dieser Unternehmen gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften, die derartige wettbewerbswidrige Vereinbarungen untersagen, verstoßen. Allerdings stellt die Pressemitteilung klar, dass die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte dem Ergebnis der Untersuchung noch nicht vorgreift. 

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass Sky-UK durch besagte "Geoblocking"-Regelungen unaufgeforderten Anfragen in Bezug auf seine Pay-TV-Dienste von nicht im Lizenzgebiet ansässigen Verbrauchern nur eingeschränkt nachkommen kann (sogenannte "passive Verkäufe"). Einige Vereinbarungen enthielten zudem Klauseln, nach denen die Filmstudios sicherstellen müssen, dass in ihren Lizenzverträgen mit anderen Sendern als Sky UK festgehalten ist, dass diese Sender ihre Pay-TV-Dienste nicht im Vereinigten Königreich und in Irland anbieten dürfen. Damit wird auch dem vertragsschließenden Sender ein absoluter Gebietsschutz gewährt. Derartige Regelungen schalten laut der Kommission den grenzübergreifenden Wettbewerb zwischen Pay-TV-Sendern aus und teilen den Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen auf.

Nach dem vorläufigen Ergebnis der Kommission bewirken diese Klauseln - es sei denn, es ist ein stichhaltiger Grund gegeben -  einen schweren Verstoß gegen Art. 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der wettbewerbswidrige Vereinbarungen verbietet. Parallel zu den Maßnahmen auf der Grundlage des EU-Wettbewerbsrechts kündigt die Kommission an, als Tel der im Mai 2015 angenommenen Strategie für einen digitalen Binnenmarkt eine Modernisierung der EU-Vorschriften zum Urheberrecht und eine Überprüfung der Satelliten- und Kabelrichtlinie vorzuschlagen. Ziel sei es, die nationalen urheberrechtlichen Bestimmungen stärker aneinander anzugleichen und in der EU einen breiteren Zugang zu Online-Inhalten zu ermöglichen.

Dokumente:

[IUM/kr]

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