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10.12.2015; 11:16 Uhr
EU-Kommission: Aktionsplan für die Modernisierung des EU-Urheberrechts vorgelegt
Modernes Vertragsrecht und stärkere Verbraucherrechte beim Online-Handel

Am Mittwoch hat die EU-Kommission ihre lang erwarteten Pläne für eine Harmoniserung des Urheberrechts vorgelegt. Mit ihren Vorschlägen will die EU-Kommission die gernzüberschreitende Weiternutzbarkeit (»Portabilität«) von Online-Inhalten verbessern und zugleich eine faire Beteiligung von Autoren und anderen Rechteinhabern an der Wertschöpfung im Online-Bereich sicherstellen. Wie die EU-Kommission mitteilt, soll dies voraussichtlich schon im Jahr 2017 umgesetzt werden. 

Der Aktionsplan zur Modernisierung des EU-Urheberrechts beruht auf vier sich gegenseitig ergänzenden Säulen, die von gleicher Bedeutung sind, so die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung. 1. Ein breiterer Zugang zu Inhalten in der gesamten EU (»Portabilität von Inhalten«), 2. Ausnahmen vom Urheberrecht für eine innovative und inklusive Gesellschaft, 3. Schaffung eines gerechten Markts und 4. Bekämpfung der Piraterie.

Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, erklärt hierzu: »Der digitale Binnemarkt ist das wegweisende Konzept, mit dem Europa seinen Platz im Digitalzeitalter behaupten will, und heute nehmen wir seine Verwirklichung in Angriff.« Günther Oettinger, EU-Kommissar für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft, ergänzte: »Die heute vorgeschlagene Verordnung ist der erste Schritt einer ehrgeizigen Reform. (...) Unser Aktionsplan weist den Weg für weitere Reformen im Frühjahr nächsten Jahres: Wir wollen urheberrechtliche Rahmenbedigungen schaffen, die stimulierend und gerecht sind, die Investitionen in die Kreativität belohnen und den Europäerinnen und Europäern  den rechtmäßigen Zugang zu Inhalten und deren rechtmäßige Nutzung erleichtern. Unsere fortlaufenden Arbeiten an der Rolle der Plattformen und Online-Mittler wird ebenfalls dazu beitragen, unseren Plan in konkrete Legislativvorschläge umzusetzen.«

Wie »Musikmarkt« berichtet, begrüßen der Bundeverband Musikindustrie (BVMI), der Indie-Verband IMPALA sowie die GEMA das Vorgehen der EU-Kommission. Der BVMI begrüße das Konzept, da bestehende Rechte im Netz dadurch besser durchgesetzt werden könnten. Die IMPALA-Vorsitzende, Helen Smith, lobte: »Davon werden alle Akteure entlang der Wertschöpfungskette profitieren und so kann auch der Kuchen größer werden.« Dr. Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA, unterstützt insbesondere das Anliegen der EU-Kommission, den grenzüberschreitenden Zugang zu kreativen Inhalten im digitalen Binnenmarkt zu verbessern.

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[IUM/ct]

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