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20.07.2016; 21:14 Uhr
Geiselnehmer von Gladbeck wehrt sich gegen aktuelle ARD-Verfilmung
Persönlichkeitsrechte oder Rundfunkfreiheit?

Anfang der Woche begannen die Dreharbeiten für eine Verfilmung des Geiseldramas von Gladbeck aus dem Jahr 1988. Die ARD plant ein zweiteiliges Dokudrama, so Medienberichte. Einer der Geiselnehmer will die Verfilmung verhindern. »Eine solche Verfilmung gefährdet extrem eine Resozialisierung von Hans-Jürgen Rösner«, erklärt dessen Anwalt auf Anfrage der »Süddeutschen Zeitung«.

Die Produktionsfirma argumentiert hingegen laut Nachrichtenagentur »epd«, dass es sich bei dem Geiseldrama um eines der spektakulärsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte handele. Die Täter seien Personen der Zeitgeschichte und müssten daher grundsätzlich eine filmische Darstellung der Tat hinnehmen.

Das LG Aachen folgte dieser Argumentation und lehnte den Antrag Rösner's auf Prozesskostenhilfe ab. Die bereits vor den Dreharbeiten beantragte einstweilige Verfügung habe keine Erfolgsaussichten, so das Gericht im Juni. Durch den Film würden Rösner's Persönlichkeitsrechte zwar berührt, nach Auffassung des Gerichts überwiegen jedoch die Meinungs- und Rundfunkfreiheit. Gegen diese Entscheidung hat Rösner Beschwerde beim OLG Köln eingelegt (Az.: 15 W 42/16).

Den Antrag auf einsteilige Verfügung hat das LG Aachen ebenfalls kürzlich abgelehnt. Rösner will Medienberichten zufolge nun auch gegen diesen Beschluss Beschwerde einlegen. 

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[IUM/ct]

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