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26.08.2016; 09:06 Uhr
EU-Kommission hält an Plänen zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger fest
Statewatch veröffentlicht Leak zum »Entwurf für eine umfangreiche Folgenabschätzung«

Am 21. September will EU-Digitalkommissar Günther Oettinger die Reform des EU-Urheberrechts vorstellen. Bereits jetzt hat die britische Bürgerrechtsorganisation »Statewatch« ein Arbeitsdokument der EU-Kommission zur geplanten Reform ins Netz gestellt. Aus dem geleakten »Entwurf für eine umfangreiche Folgenabschätzung« geht hervor, dass die EU-Kommission an ihren Plänen zu einem EU-weiten Leistungsschutzrecht für Presseverleger festhalten will. 

Auf insgesamt über 180 Seiten stellt die EU-Kommission gesetzgeberische und sonstige Optionen dar, mit denen sie u.a. ein »exklusives« Leistungsschutzrecht in allen Mitgliedstaaten etablieren und so etwaige Schlupflöcher für News-Aggregatoren und vergleichbare Services schließen will, berichten Onlinemedien. »Ohne Intervention auf EU-Ebene«, heißt es in der Folgenabschätzung, »würde Rechtsunsicherheit wachsen und die Position der Verleger geschwächt«. Die EU-Kommission sieht ohne Eingriff auf europäischer Ebene den »Pluralismus der Medien« und die »hohe Qualität von Information« in Gefahr, berichtet die »Wirtschafts Woche«. Aus Sicht der EU-Kommission würde eine solche europäische Lösung die Verleger sehr viel mehr stärken als nationale Maßnahmen wie der deutsche Leistungsschutz oder die Regelung in Spanien. Die EU-Kommission geht davon aus, dass einheitliche Regeln für Europa Lizenz-Abkommen zwischen Verlegern und Service-Anbietern wie Google vereinfachen würden, weil sich Service Anbieter nicht mehr mit unterschiedlicher nationaler Gesetzgebung auseinandersetzen müssten.

Negative Auswirkungen seien nur auf »kleinere« Online-Anbieter zu erwarten. Die EU-Kommission betont aber, dass gleichzeitig »neue innovative Geschäftsmodelle für die Nachrichtenverbreitung entstehen könnten«. Im Gesetzsatz zu vielen Kritikern kommt die EU-Kommission zu dem Ergebnis, dass »die Verbraucher langfristig von dem europäischen Leistungsschutzrecht profitieren würden«.

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