mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.06.2018; 20:41 Uhr
Kultur- und Medienwirtschaft appelliert für EU-Urheberrechtsreform
Verbände und Institutionen fordern Bestätigung des Verhandlungsmandats für »JURI«

In einem Brief an die Abgeordneten des EU-Parlaments befürworten 58 Institutionen und Verbände der Medienwirtschaft die am 20. Juni 2018 vom Rechtsausschusses des EU-Parlaments (»JURI«) aus gesprochenen Beschlussempfehlungen für die Einführung von Upload-Filtern und für ein europaweites Leistungsschutzrecht (vgl. Meldung vom 21. Juni 2018). 

»Die Kompromissvorschläge schaffen eine belastbare Arbeitsgrundlage für die dann folgenden Abstimmungen mit den Regierungen und der Kommission«, heißt es in dem auf 25. Juni 2018 datierten Brief. Weiter heißt es, dass »die erreichten Kompromisse nun erneut durch die Beschwörung von Untergangsszenarien und durch gezielte Desinformationskampagnen im Interesse global agierender Internetunternehmen infrage gestellt« würden. Die teilnehmenden Verbände und Institutionen bitten die Abgeordneten des EU-Parlaments, das Verhandlungsmandat des Rechtsausschusses zu bestätigen.

Die GEMA, einer von zahlreichen Unterzeichnern des Appells, erklärt in einer aktuellen Pressemitteilung zur Regelung der Upload-Filter: Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments habe sich in einer richtungsweisenden Abstimmung dafür ausgesprochen, die Rechte von Kreativschaffenden gegenüber Online-Plattformen zu stärken. »Das Europäische Parlament signalisiert dadurch, dass Europa den Wertetransfer von den Kreativschaffenden hin zu den Plattformbetreibern nicht länger toleriert«, so Vorstandsvorsitzender der GEMA, Dr. Harald Heker.

Dokumente:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6076:

https://www.urheberrecht.org/news/6076/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.