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20.03.2019; 22:50 Uhr
»Marrakesch-Vertrag«: USA tritt WIPO-Abkommen bei
Urheberrechtsausnahmen für Blinde und Sehbehinderte nun in rund 80 Ländern

Die Marshallinseln und die USA sind 49. und 50. Vertragspartner des Vertrages von Marrakesch. Für Blinde, Sehschwache und andere Personen mit Lesebehinderung bedeutet das, dass sie ab Mai 2019 in rund 80 Länder von pauschalen, grenzüberschreitenden Urheberrechtsausnahmen für literarische Werke und Musiknotierungen profitieren können. Dies berichtet »Heise Online«. Die USA seien von besonderer Bedeutung, da sie mit etwa 550.000 Werken den größten Kanon bereits barrierefrei verfügbarer englischer Literatur einbringen. 

Im Unterschied zu Deutschland soll es in den USA keine Abgeltung für Rechteinhaber und keine Einschränkungen für kommerziell barrierefrei verfügbare Werke geben, so »Heise Online«.

Bereits im Juni 2013 wurde das internationalen Abkommen der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte  in Marrakesch getroffen (vgl. Meldung vom 26. Juni 2013). Der sogenannte »Marrakesch-Vertrag« (»Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled«) erleichtert den Zugang zu geschützten Werken für Blinde und Sehbehinderte, indem es etwa Blindenorganisationen erlaubt ist, künftig Werke in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten auch über Grenzen hinweg weiterzugeben. Das WIPO-Abkommen ist am 30. September 2016 in Kraft getreten, nachdem es von 20 Staaten ratifiziert wurde (vgl. Meldung vom 14. Oktober 2016). Seit Jahresbeginn gilt der »Marrakesch-Vertrag« in den EU-Staaten (vgl. Meldung vom 17. Juli 2017) und Japan, ab 8. Mai auch in den USA.

Dokumente:

[IUM/ct]

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