mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
01.04.2019; 20:46 Uhr
EU-Parlament verabschiedet Richtlinienentwurf über Fernseh- und Hörfunkprogramme
Territorialitätsprinzip auch für rundfunknahe Online-Dienste

Das EU-Parlament hat am 28. März 2019 dem Richtlinienentwurf über Fernseh- und Hörfunkprogramme zugstimmt, mit der die grenzüberschreitende Verbreitung und Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen erleichtert werden soll. Vollständig finanzierte Eigenproduktionen, Nachrichtensendungen oder Beiträge zum aktuellen Zeitgeschehen dürfen in allen Mitgliedstaaten ohne technische Blockaden von den Sendern angeboten werden. 

Die EU-Kommission hatte die Regelungen ursprünglich als Teil ihres im September 2016 vorgeschlagenen Urheberrechtspakets als Verordnungsentwurf eingebracht (vgl. Meldung vom 14. September 2016). Im Dezember 2018 einigten sich die EU-Mitglieder darauf, den Verordnungsvorschlag in einer Richtlinie umzusetzen. Der Entwurf ergänzt die Vorschriften der bestehenden Satelliten- und Kabelrichtlinie (Richtlinie 93/83/EWG).

Die EU-Kommission begrüßt das positive Votum. »Mit der heutigen Abstimmung schließen wir die 2015 eingeleitete Modernisierung des EU-Urheberrechts ab und kommen der Vollendung des digitalen Binnenmarktes einen guten Schritt näher«, erklären Vizepräsident Andrus Ansip und die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft Maryia Gabriel gemeinsam. 

Auch die Produzentenallianz begrüßt »das klare Bekenntnis des EU-Parlaments zum Territorialitätsprinzip« als »wichtige Regelungen für rundfunknahe Online-Dienste und Ansprüche aus der Kabelweitersendung«. 

Der Richtlinienentwurf muss nun noch vom Rat gebilligt werden. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6196:

https://www.urheberrecht.org/news/6196/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.