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01.04.2019; 20:46 Uhr
EU-Parlament verabschiedet Richtlinienentwurf über Fernseh- und Hörfunkprogramme
Territorialitätsprinzip auch für rundfunknahe Online-Dienste

Das EU-Parlament hat am 28. März 2019 dem Richtlinienentwurf über Fernseh- und Hörfunkprogramme zugstimmt, mit der die grenzüberschreitende Verbreitung und Weiterverbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen erleichtert werden soll. Vollständig finanzierte Eigenproduktionen, Nachrichtensendungen oder Beiträge zum aktuellen Zeitgeschehen dürfen in allen Mitgliedstaaten ohne technische Blockaden von den Sendern angeboten werden. 

Die EU-Kommission hatte die Regelungen ursprünglich als Teil ihres im September 2016 vorgeschlagenen Urheberrechtspakets als Verordnungsentwurf eingebracht (vgl. Meldung vom 14. September 2016). Im Dezember 2018 einigten sich die EU-Mitglieder darauf, den Verordnungsvorschlag in einer Richtlinie umzusetzen. Der Entwurf ergänzt die Vorschriften der bestehenden Satelliten- und Kabelrichtlinie (Richtlinie 93/83/EWG).

Die EU-Kommission begrüßt das positive Votum. »Mit der heutigen Abstimmung schließen wir die 2015 eingeleitete Modernisierung des EU-Urheberrechts ab und kommen der Vollendung des digitalen Binnenmarktes einen guten Schritt näher«, erklären Vizepräsident Andrus Ansip und die EU-Kommissarin für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft Maryia Gabriel gemeinsam. 

Auch die Produzentenallianz begrüßt »das klare Bekenntnis des EU-Parlaments zum Territorialitätsprinzip« als »wichtige Regelungen für rundfunknahe Online-Dienste und Ansprüche aus der Kabelweitersendung«. 

Der Richtlinienentwurf muss nun noch vom Rat gebilligt werden. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um die Regelungen in nationales Recht umzusetzen. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ct]

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