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27.07.2020; 18:31 Uhr
Sozialministerin Sachsen-Anhalts unterliegt gegen Krankenhausbetreiber
OLG Naumburg zur Darlegungslast bei Tatsachenbehauptungen

Die Sozialministerin Sachsen-Anhalts, Petra Grimm-Benne, ist vom OLG Naumburg vorläufig im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet worden, Äußerungen bezüglich angeblicher Auslandsüberweisungen von Krankenhausbetreiberinnen zu unterlassen. Das hat das Gericht heute in einer Pressemitteilung bekanntgegeben (9 U 70/20).

Die beklagte Politikerin hatte auf einem Neujahrsempfang der SPD vor einer weiteren Privatisierung von Kliniken gewarnt und über die Ameos-Gruppe, eine Betreiberin privater Kliniken aus Zürich, geäußert, diese würde "opulente Gewinnsummen [...] jährlich ins Ausland transferiere[n]". Hiergegen wendeten sich die drei Klägerinnen, welche in Sachsen-Anhalt als Teil der Ameos-Gruppe Privatkliniken betreiben.

Das OLG Naumburg führte hierzu aus, dass die Beklagte Petra Grimm-Benne die Darlegungslast für ihre Äußerung trage. Zwar berufe sich die Politikerin, so das Gericht, auf eine Pressemeldung der Magdeburger Volksstimme, in der ein Mitarbeiter der Klägerinnen einen ähnlichen Verdacht geäußert hatte. Jedoch stünde diese Aussage im Gegensatz zu der Äußerung des damaligen Geschäftsführers der Gruppe, welche im selben Artikel abgedruckt worden war. Deshalb könne sich die Politikerin nicht auf eine unstreitige Pressemeldung berufen. Auch ansonsten sei kein substantiierter Sachvortrag erfolgt, welcher ihren Vorwurf bestätigen hätte können. Vielmehr sei es den Klägerinnen gelungen, durch glaubhaften Vortrag den Vorwurf der Beklagten zu entkräftigen. Somit sei die Aussage von Petra Grimm-Benne nicht nachweislich wahr und folglich unzulässig. 

Das LG Halle hatte in der Vorinstanz laut Pressemitteilung noch zugunsten von Petra Grimm-Benne entschieden (4 O 49/20). Die Entscheidung ist unanfechtbar.

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