mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.09.2020; 10:16 Uhr
Fall Metzelder: Namensnennung in Pressemitteilung rechtmäßig
VG Düsseldorf sieht überwiegendes öffentliches Interesse an der Veröffentlichung

Das AG Düsseldorf durfte in seiner Pressemitteilung bezüglich der Anklageerhebung gegen Christoph Metzelder dessen vollen Namen nennen. Das hat das VG Düsseldorf entschieden (20 L 1781/20).

Der ehemalige Fußball-Nationalspieler hatte sich mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Veröffentlichung des AG Düsseldorf gewehrt, in der unter voller Namensnennung über die Anklageerhebung gegen ihn informiert wurde (vgl. Meldung vom 9. September 2020).

Das VG Düsseldorf hat nun durch Beschluss entschieden, dass die Pressemitteilung des AG Düsseldorf weiter verbreitet werden dürfe. Im Hinblick auf die Informationshandlung des Amtsgerichts durch die Pressemitteilung habe gemäß § 4 PresseG NRW das Gericht eine Abwägung vornehmen müssen zwischen der Informationsfreiheit der Presse auf der einen und dem Persönlichkeitsschutz des Betroffenen auf der anderen Seite. Nach Würdigung aller Umstände des Einzelfalles würde vorliegend das öffentliche Informationsinteresse überwiegen. Hierfür könne laut VG Düsseldorf angeführt werden, dass die Mitteilung weder unsachliche Formulierungen enthalte noch vorverurteilend sei. Schließlich habe in der vorzunehmenden Abwägung auch die Unschuldsvermutung an Gewicht verloren, da sich Christoph Metzelder selbst im Rahmen der Ermittlungen bereits geständig eingelassen habe.

Auch das weitere Begehren Metzelders, welches dem AG Düsseldorf eine vergleichbare Meldung für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens untersagen wollte, wurde vom VG Düsseldorf laut Pressemitteilung abgelehnt. Gegen den Beschluss steht Metzelder noch die Beschwerde zum OVG NRW in Münster offen.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/th]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 6407:

https://www.urheberrecht.org/news/6407/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.