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22.03.2024; 16:13 Uhr
Digitale-Dienste-Gesetz
Gesetz zur Umsetzung des DSA verabschiedet

Der Bundestag hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) am vergangenen Donnerstag verabschiedet. Darüber berichtet u.a. netzpolitik.org.

Ziel des DDG ist es, den nationalen Rechtsrahmen an den Vorgaben des Digital Services Acts (DSA) auszurichten und anzupassen. Dafür war insbesondere zu bestimmen, wer national die Einhaltung der DSA-Vorschriften überwachen würde. Die sogenannte »Koordinierungsstelle für digitale Dienste«, die diese Aufgabe maßgeblich übernehmen wird, soll in der Bundesnetzagentur (BNetzA) angesiedelt werden. Dies war bereits seit Längerem bekannt, sodass sich die BNetzA schon auf die neuen Aufgaben vorbereitet hat, wie netzpolitik.org ausführlich berichtet.

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