Durchsetzung von Restitutionsansprüchen
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am vergangenen Mittwoch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Durchsetzung von Restitutionsansprüchen im Zusammenhang mit sogenannter »NS-Raubkunst« erleichtern soll. Darüber berichtet u.a. beck aktuell.
Der gemeinsame Referentenentwurf des BMJ, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sieht mehrere Änderungen in verschiedenen Gesetzen vor, um den Rechtsanspruch auf Herausgabe von Kulturgut, das NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, in seiner Durchsetzung zu stärken. Dafür sollen u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kulturgutschutzgesetz (KGSG), das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die Zivilprozessordnung (ZPO) angepasst werden. Weitere Restitutionsansprüche werden jedoch nicht vorgeschlagen.
Das Verhältnis von Kulturgütern und Eigentum wirft immer wieder auch urheber- und medienrechtliche Fragen auf (s. dazu überblicksartig etwa Weller ZUM 2018, 484). Zuletzt hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Zusammenhang mit den rechtlichen Implikationen der Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite einer Lost Art-Datenbank zu beschäftigen (BGH ZUM 2023, 696, s. dazu auch Rentsch ZUM 2024, 9).
Dokumente:
- Meldung bei beck aktuell vom 17. April 2024
- Pressemitteilung des BMJ vom 17. April 2024
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 7320:
https://www.urheberrecht.org/news/7320/
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