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18.04.2024; 19:54 Uhr
Durchsetzung von Restitutionsansprüchen
Gesetzesentwurf zur Vereinfachung vom BMJ vorgestellt

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am vergangenen Mittwoch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Durchsetzung von Restitutionsansprüchen im Zusammenhang mit sogenannter »NS-Raubkunst« erleichtern soll. Darüber berichtet u.a. beck aktuell.

Der gemeinsame Referentenentwurf des BMJ, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sieht mehrere Änderungen in verschiedenen Gesetzen vor, um den Rechts­an­spruch auf Her­aus­ga­be von Kul­tur­gut, das NS-ver­fol­gungs­be­dingt ent­zo­gen wurde, in seiner Durchsetzung zu stärken. Dafür sollen u.a. das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Kulturgutschutzgesetz (KGSG), das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und die Zivilprozessordnung (ZPO) angepasst werden. Weitere Restitutionsansprüche werden jedoch nicht vorgeschlagen.

Das Verhältnis von Kulturgütern und Eigentum wirft immer wieder auch urheber- und medienrechtliche Fragen auf (s. dazu überblicksartig etwa Weller ZUM 2018, 484). Zuletzt hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Zusammenhang mit den rechtlichen Implikationen der Suchmeldung eines Kulturgutes auf der Internetseite einer Lost Art-Datenbank zu beschäftigen (BGH ZUM 2023, 696, s. dazu auch Rentsch ZUM 2024, 9).

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