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23.04.2024; 18:08 Uhr
Vergleich im Verfahren um Fortsetzung von »Manta Manta«
Verfahren vor dem LG Mün­chen I beendet

In dem Verfahren vor dem Landgericht München I betreffend den Film »Manta Manta – Zwoter Teil« haben sich die Pro­duk­ti­ons­fir­ma Con­stan­tin Film und der Drehbuch­au­tor Stefan Cantz verglichen (42 O 6331/23). Darüber berichtet u.a. beck aktuell.

Cantz hatte die Constantin Film im Jahr 2023 verklagt, da diese die Fortsetzung von »Manta Manta« produziert habe, »ohne ihn zu fragen«. Der Drehbuchautor hatte geltend gemacht, dass sein Bearbeitungsrecht an dem Drehbuch zu »Manta Manta« verletzt worden sei. Die Fortsetzung basiere auf seinem Drehbuch von 1991 und »knüpfe ausdrücklich daran an«.

Am ersten Prozesstag einigten sich die Parteien nunmehr auf eine Entschädigungszahlung in Höhe von 35.000 EUR. Gero Worstbrock, Geschäftsführer der Constantin Film, entschuldigte sich auch offiziell bei Cantz: »Es war nie die Absicht, Ihre Verdienste unter den Scheffel zu stellen. Wir haben auch nie in Abrede gestellt, dass Sie der Autor des ersten Films sind.«

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