KI als Wahlkampfinstrument und ein europäisches Informationsfreiheitsgesetz
Lennart Laude und Andreas Daum setzen sich in einem Beitrag auf dem Verfassungsblog mit den Schwächen der »KI-Verordnung« im Kontext von Wahlwerbung auseinander. In einem weiteren Beitrag plädieren Neus Vidal Marti und Viktoria Kraetzig für ein europäisches Informationsfreiheitsgesetz.
Lennart Laude und Andreas Daum stellen fest, dass die »KI-Verordnung« die Beeinflussung des demokratischen Prozesses durch Künstliche Intelligenz (KI) unzureichend reguliere. Dabei zeige sich im »Wahljahr 2024«, wie KI-generierte Wahlwerbung etwa den Diskurs in den sozialen Medien gefährden könne. Eine Schwäche der »KI-Verordnung« zeige sich u.a. in der mangelnden Verzahnung mit dem Digital Services Act (DSA), sodass (rechtswidrige) KI-Inhalte nur schwer überprüft werden könnten. Insgesamt bedürfe es »spezifischer Mechanismen zur Regulierung der KI-Verwendung im demokratischen Prozess«.
Neus Vidal Marti und Viktoria Kraetzig zeigen in ihrem Beitrag den Befund auf, dass der Zugang zu Informationen der öffentlichen Hand in Europa gesetzlich sehr unterschiedlich – und insgesamt unzureichend – geregelt sei. Sie skizzieren sodann harmonisierte Minimalstandards, die durch ein Gesetz auf EU-Ebene einen verbesserten Zugang zu verifizierten Informationen der öffentlichen Hand ermöglichen könnten. So könne ein wichtiges demokratisches Gegengewicht zu den zunehmend kursierenden Desinformationen im öffentlichen Diskurs geschaffen werden.
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