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28.08.2025; 15:47 Uhr
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines YouTubers
Entscheidung des BVerfG

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde des YouTubers Tim Kellner gegen seine Verurteilung wegen Beleidigung nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2721/24, Veröffentlichung der Entscheidung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom heutigen Tag hervor.

Der YouTuber hatte auf seinem Account drei Videos veröffentlicht, in denen er mehrere deutsche Politikerinnen unter anderem als »kleine Fotze« beschimpfte. Das Amtsgericht Detmold verurteilte ihn deshalb wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB. Berufung und Revision blieben erfolglos.

Mit seiner Verfassungsbeschwerde macht der YouTuber eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG geltend. So seien seine Äußerungen zu Unrecht als Schmähkritik eingeordnet worden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschied jedoch, dass die Verfassungsbeschwerde bereits unzulässig ist. Kellner habe insbesondere weder eine mögliche Verletzung der Kunst- noch der Meinungsfreiheit hinreichend dargelegt.

Dokumente:

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[IUM/fh]

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