NiUS muss Transfrau Entschädigung zahlen
Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 10. Juli 2025 entschieden, dass einer Transfrau ein Unterlassungsanspruch wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegen das Nachrichtenportal NiUS zusteht (2-03 O 129/25). Dies geht aus einer Meldung auf beck-aktuell hervor.
NiUS hatte über die Frau berichtet, nachdem ein Frauenfitnessstudio ihren Mitgliedsantrag abgelehnt hatte. Dabei wurde die Frau in mehreren Artikeln als Mann bezeichnet. Konkret ging es unter anderem um folgende Passage: »Damit Ihnen das als Kundin in einem Erlanger Sportstudio nicht geschieht und Sie vor den unerwünschten Blicken von Männern geschützt sind, hat die Inhaberin dieses Studios einem Herrn, der behauptet, Frau zu sein, [...] die in diesem Fall durchaus wörtlich zu nehmende ‚Mit-Glied-Schaft‘ in ihrem Studio verweigert.«
Nach Auffassung des Gerichts seien die Äußerungen zwar nicht als reine Schmähkritik einzuordnen, da sie im Rahmen einer konkreten Sachauseinandersetzung erfolgten. Gleichwohl verletzen sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen. Das Persönlichkeitsrecht schütze auch die geschlechtliche Identität einer Person. Diese habe NiUS hier nicht anerkannt. Hinzu komme, dass sich die Berichterstattung nicht auf eine bloße Feststellung des biologischen Geschlechts beschränkte, sondern auf eine »Herabwürdigung und Kränkung« abzielte.
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