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28.08.2023; 17:14 Uhr
Zur Ver­öf­f­ent­li­chung von Gerichts­do­ku­menten durch die Presse
Plädoyer für die Abschaffung von § 353d StGB

In einem Gastbeitrag auf LTO zeigt Dr. Benjamin Lück, Projektkoordinator bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF), die durch § 353d Strafgesetzbuch (StGB) aufgestellten Hürden für eine korrekte Presseberichterstattung auf und plädiert im Ergebnis für eine Abschaffung des Paragrafens.

Die Berichterstattung werde insbesondere durch § 353d Nr. 3 StGB beeinträchtigt, der es u.a. verbietet, die Anklageschrift oder andere amtliche Dokumente eines Strafverfahrens wortgetreu zu veröffentlichen. Dabei sieht die Vorschrift im Wortlaut weder eine Ausnahme noch eine Abwägungsmöglichkeit vor. Anhand nun veröffentlichter Erkenntnisse aus den Akten aktueller Ermittlungsverfahren gegen die Letzte Generation und gegen den Radiosender Radio Dreyeckland (vgl. zuletzt Meldung vom 13. Juni 2023) unterstreicht Lück die Bedeutung einer informierten Berichterstattung für den öffentlichen Diskurs.

Lück spricht sich unter Bezugnahme auf die »Tagebuch«-Entscheidung des BGH (Az. VI ZR 116/22, vgl. Meldung vom 16. Mai 2023) dafür aus, dass die Strafgerichte in Zukunft mindestens »die wichtigen Grundsätze des Presserechts (...) in einer Einzelfallabwägung« bei der Anwendung des § 353d Nr. 3 StGB berücksichtigen. Einfacher sei es noch, sich von der Norm ganz zu trennen.

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