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29.08.2023; 17:33 Uhr
Durchsuchung bei Radiosender wegen Verlinkung war rechtswidrig
Beschwerde hat Erfolg

Die polizeiliche Durchsuchung der Redaktionsräume des Radiosenders Radio Dreyeckland sowie von Mitarbeiterwohnungen war rechtswidrig. So entschied das LG Karlsruhe am 22. August 2023 auf Beschwerde des Radiosenders und der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF). Dies geht u.a. aus einer Meldung bei golem hervor.

Im Januar waren die Redaktionsräume des Radiosenders sowie Mitarbeiterwohnungen untersucht und verschiedene Gegenstände beschlagnahmt worden. Anlass dafür war, dass der Sender einen Link auf einen Artikel des mittlerweile verbotenen Vereins linksunten.indymedia gesetzt hatte. Der Tatvorwurf lautete »Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot« (§ 85 StGB) (vgl. Meldung vom 14. März 2023).

Das LG Karlsruhe hielt die Durchsuchungen sowie die damit verbundenen Beschlagnahmen für unverhältnismäßig. Daher sei u.a. die Rundfunkfreiheit des Senders verletzt worden. Besonders hob das Gericht hervor, dass ein entsprechendes Vorgehen der Staatsanwaltschaft eine erhebliche einschüchternde Wirkung auf Medienorgane haben könne.

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