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29.08.2023; 17:50 Uhr
YouTuber gilt als Journalist
Eilentscheidung des VG Minden

Ein YouTuber, der über einen eigenen Ge­richts­ter­min be­rich­tet, kann sich auf die Pres­se­frei­heit be­ru­fen. Dies hat das VG Minden mit nun veröffentlichtem Beschluss vom 16. August 2023 entschieden (1 L 729/23), wie u.a. beck aktuell berichtet.

Hintergrund der Eilentscheidung des VG Minden war ein Verfahren des YouTubers vor dem LG Bielefeld, über welches er auf seinem eigenen YouTube-Kanal berichten wollte. Das LG Bielefeld untersagte ihm jedoch, seine Aufzeichnungsgeräte ins Gerichtsgebäude mitzunehmen.

In dem gegen die Untersagung gerichteten Eilverfahren vor dem VG Minden gab das Gericht dem YouTuber nun recht und sprach ihm einen Anspruch auf Mitnahme der Geräte zu. Der Anspruch leite sich direkt aus der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) ab. Die Pressefreiheit gelte nämlich nicht nur für digitale Ausgaben »klassischer Medien«, sondern müsse auch neueren Formaten Schutz bieten. Der Umstand, dass der YouTuber in eigener Angelegenheit berichten wollte, ändere an der Beurteilung nichts.e

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