Rückkehr der »WLAN-Störerhaftung«?
Zahlreiche Verbände warnen vor dem fehlenden Ausschluss der »WLAN-Störerhaftung« im Entwurf für das Digitale-Dienste-Gesetz. Darüber berichtet u.a. heise online.
Die sogenannte »WLAN-Störerhaftung« bezeichnete etwa Fälle, in denen Rechteinhaber:innen Ansprüche gegen Betreiber:innen von Internethotspots wegen Urheberrechtsverletzungen, die Dritte über das WLAN der Betreiber:innen begangen hatten, geltend machten. Mit der Novelle des Telemediengesetzes (TMG) 2017 wurde dieser Haftungsfall durch ausdrückliche Regelung ausgeschlossen.
Der Referentenentwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes sieht einen entsprechenden Ausschluss allerdings nicht mehr vor. Verbände warnen daher vor den wiederkehrenden erheblichen Haftungsrisiken und sprechen sich für die Aufnahme einer »Anti-Störerklausel-Passage« in den Gesetzesentwurf aus.
Dokumente:
- Beitrag bei heise online vom 2. September 2023
- Referentenentwurf des Digitale-Dienste-Gesetzes vom 1. August 2023
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