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21.03.2014; 09:29 Uhr
LG Köln verurteilt Deutschlandradio wegen Verstoß gegen CC-Lizenz
Gericht definiert »nicht kommerziell« in CC-Lizenz als »rein privat«

Das LG Köln hat mit Urteil vom 5. März 2014 das Deutschlandradio zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil es ein unter die Creative Commons Lizenz »CC-BY-NC 2.0« gestelltes Bild auf seiner Website veröffentlicht hat (Az.: 28 O 232/13 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt). Ein unter dieser Lizenz veröffentlichtes Werk darf nur »nicht-kommerziell« genutzt werden. Das LG Köln ordnete den öffentlich-rechtlichen Sender in seiner Entscheidung als kommerziellen Nutzer ein.

Der Einwand der Beklagten, es liege keine kommerzielle Nutzung vor, da die Medien unentgeltlich abrufbar seien, keine Werbung geschaltet werde und kein Sponsoring stattfinde, überzeugte das Gericht nicht. Es komme nicht darauf an, so die Entscheidungsbegründung, dass die Beklagte lediglich im öffentlichen Auftrag gehandelt habe. Sie müsse sich »hinsichtlich der Nutzungseinräumung wie ein privater Radiosender behandeln lassen«. Zur Bestimmung der Begrifflichkeit »kommerzielle Nutzung« sei nicht auf die Definition des § 16a Abs. 1 RStV abzustellen. Vielmehr seien vorliegend die Zweckübertragungslehre nach § 31 Abs. 5 UrhG sowie die allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB heranzuziehen. Das LG Köln kommt so zu dem Ergebnis, dass nach dem objektiven Erklärungswert unter der Bezeichnung »nicht kommerzielle Nutzung« eine rein private Nutzung zu verstehen sei und aus Sicht des Klägers »jeglicher nach dem allgemeinen Verständnis anzunehmende kommerzielle Zweck ausgeschlossen werden sollte«.

Das Urteil des LG Köln war das erste in Deutschland gefällte Urteil zu dem meistgenutzten, aber auch umstrittensten Lizenzmodul »CC-BY-NC«. Die Entscheidung erntete umgehend massive Kritik. Die Creative Commons Organisation selbst erklärte in einem Beitrag: »Der Volltext der landgerichtlichen Entscheidung jedenfalls geht so wenig auf den eigentlichen Lizenztext und seine Auslegung ein, dass dies nicht ernsthaft das letzte Wort sein kann.« Deutschlandradio hat Onlinemeldungen zufolge noch in der mündlichen Verhandlung die Berufung angekündigt.

Dokumente:

[IUM/ct]

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