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05.12.2019; 20:53 Uhr
Ministerpräsidentenkonferenz der Länder: Entwurf eines Medienstaatsvertrages beschlossen
Erstmals Rundfunkregeln für Plattformen und Streamer

Auf der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder am 5. Dezember 2019 fassten die Länderchefs den Beschluss zu einem Entwurf eines neuen Medienstaatsvertrages, der den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen soll.

Der neue Medienstaatsvertrag soll dem digitalen Wandel Rechnung tragen. Die Definition von Rundfunk wird neu gefasst und die Zulassungsverfahren, um Rundfunk betreiben zu können, werden entsprechend angepasst werden. Eine generelle Zulassungsbefreiung für Let's Player ist im nun beschlossenen Vertrag nicht mehr enthalten, berichtet »Spiegel Online«. Der Staatsvertrag gilt in Zukunft auch für sogenannte Medienintermediäre, Plattformen wie »Netflix« und Benutzeroberflächen wie Amazons »Alexa« und »Google Home«. Intermediäre sind unter anderem soziale Netzwerke wie »Facebook« und Instagram sowie Suchmaschinen wie »Google«. Sie dürfen »zur Sicherung der Meinungsvielfalt (...) journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote, auf deren Wahrnehmbarkeit sie potenziell besonders hohen Einfluss haben, nicht diskriminieren.«

Die rheinlandpfälzische Staatssekretärin Heike Raab spricht laut »Meedia« von einer »kommunikativen Chancengleichheit auch für die Angebote von Content-Anbietern aus unserem Medienmarkt«. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer nennt den Medienstaatsvertrag »einen ganz wichtigen medienpolitischen Meilenstein«. »Wir wollen die Auffindbarkeit von journalistisch-redaktionellen Angeboten verbessern, um jenseits der kommerziellen Dominanz der US-amerikanischen Plattformen und Suchmaschinen die Menschen zu erreichen«, so Dreyer.

Der Verband Privater Medien (VAUNET) begrüßt den Ministerpräsidentenbeschluss für einen neuen Medienstaatsvertrag als einen »guten und längst überfälligen Schritt«. Der Entwurf schaffe »in wichtigen Themen eine zeitgemäße und konvergente Regulierung«.

Im Anschluss an den jetzt gefassten Beschluss müssen die Landtage das Gesetz ratifizieren. Der Text ist der EU-Kommission vorzulegen. Im Frühjahr könnte der Vertrag unterzeichnet werden. In Kraft treten würden die Regelungen dann zum September 2020. Diesen Zietplan gibt die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vor.

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