mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
15.02.2024; 18:18 Uhr
Deanonymisierungspflicht von Bewertungsplattformen
Eilentscheidung des OLG Hamburg

Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einer Eilentscheidung vom 8. Februar 2024 entschieden, dass eine Bewertungsplattform unter Umständen den Klarnamen ihrer Nutzer:innen nennen muss, um die Echtheit von auf der Plattform abgegebenen Bewertungen nachzuweisen (7 W 11/24). Darüber berichtet beck aktuell.

In dem Verfahren hatte sich ein Unternehmen an die Bewertungsplattform kununu gewandt, da es die Echtheit einiger auf der Plattform zulasten des Unternehmens abgegebener Bewertungen anzweifelte. Kununu verwehrte sich gegen die Aufforderung zur Herausgabe der Klarnamen der hinter den Bewertungen stehenden Nutzer:innen und berief sich dabei auf das Datenschutzrecht. Das OLG Hamburg ließ diesen Einwand im konkreten Fall allerdings nicht durchgehen und ermöglicht es damit klagenden Unternehmen erstmals, sich effektiv gegen entsprechende Bewertungen zu wehren, so der Anwalt des Unternehmens. 

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/ee]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 7282:

https://www.urheberrecht.org/news/7282/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.