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22.02.2024; 17:09 Uhr
Weitersenderechte für Free-TV-Programme
Urteil des OLG München

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil von Anfang Februar in einem neunjährigen Rechtsstreit zwischen verschiedenen privaten Sendern und einem großen regionalen Telekommunikationsdienstleister entschieden, dass die Weitersenderechte für Kabelfernsehen mit DVB-C und IP-TV weiterhin unabhängig voneinander lizenziert werden können. Darüber berichtet golem.

Die beklagten Medienunternehmen hatten in der Vergangenheit ihre DVB-C Kabelweitersenderechte und ihre IPTV- bzw. OTT-Verbreitungsrechte unabhängig voneinander lizenziert, wogegen sich der Telekommunikationsdienstleister mithilfe einer Klage wehrte. Er machte geltend, eine Weitersendung in geschlossenen IPTV-Netzen erfülle die Voraussetzungen der Kabelweitersendung, sodass Sendeunternehmen IPTV-Weitersenderechte zu den Konditionen der Kabelweitersendung lizenzieren müssten.

Dem folgte das OLG München nicht und entschied nun u.a., dass die Weitersendung von TV-Programmen in einem geschlossenen IPTV-Netz ein von der Kabelweitersendung »rechtlich getrennt zu betrachtender Sachverhalt« sei, so die Pressemitteilung von RTL Deutschland. IPTV-Weitersenderechte könnten daher in gesonderten Verträgen und zu abweichenden Bedingungen geregelt werden. Eine Pflicht der Sendeunternehmen zum Abschluss eines Vertrags zur IPTV-Weitersendung bestehe daher nicht.

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