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10.10.2003; 17:05 Uhr
Dieter Bohlen muss im Bücherstreit weitere Niederlage hinnehmen
LG Hamburg bestätigt einstweilige Verfügungen gegen Bohlen-Buch »Hinter den Kulissen«

Der Verlag Random House, bei dem das neue Buch von Dieter Bohlen, »Hinter den Kulissen«, erschienen ist, ist weiter verpflichtet, in der nächsten Auflage bestimmte Passagen zu schwärzen. Dies folgt aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (LG) vom 10.10.2003 wie die Presseagentur AP am selben Tag berichtet. Damit bestätigte das Gericht sechs von Prominenten gegen das Buch eingereichte einstweilige Verfügungen. Wie sich aus den Urteilsgründen ergibt, konnte Dieter Bohlen die von ihm aufgestellten »zum Teil ehrenrührigen Tatsachenbehauptungen« nicht glaubhaft machen. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei den Behauptungen um unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre der Antragsteller. Der Verlag kündigte an, gegen die Entscheidung des LG Berufung einlegen zu wollen. Im Fall hatte das LG auf Antrag von Prominenten wie Eva Herman und Jens Riewa die Auslieferung des Buches gestoppt. Die Antragsteller warfen Bohlen vor, falsche Angaben über sie zu verbreiten und sahen sich dadurch in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt.

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[IUM/kr]

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