mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
24.10.2001; 20:44 Uhr
Verwertungswirtschaft nimmt Stellung zur EU-Urheberrechtsrichtlinie
Buch-, Musik- und Filmbranche fordern bei Umsetzung Schaffung "klarer Rahmenbedingungen"

Die Verwertungswirtschaft hat erstmals umfassend zur Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht Stellung genommen. Verbände der Buch-, Musik- und Filmbranche und der deutschen Verwertungsgesellschaften forderten am 24.10.2001 in einer gemeinsamen Erklärung, bei der Anpassung des deutschen Urheberrechts an die Vorgaben der Richtlinie müssten klare gesetzliche Rahmenbedingungen vor allem für neue technische Entwicklungen wie das Internet geschaffen werden. Auf eine Neuregelung drängt die Verwertungswirtschaft insbesondere bei der Frage der Zulässigkeit von Privatkopien. So gebe es keinen Grund mehr, die nach geltendem Recht zulässigen Vervielfältigungen zu privaten oder sonstigen eigenen Zwecken durch Dritte weiter zu erlauben, meinten die Unterzeichner der Erklärung. Im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) solle außerdem klar gestellt werden, dass Vervielfältigungen aus rechtswidrigen Quellen niemals rechtmäßige Privatkopien sein könnten. Außerdem beharrten die Verbände darauf, die Vorschriften der EU-Richtlinie zur Schaffung von Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Umgehung von Kopierschutzvorrichtungen müssten ohne Abstriche übernommen werden. Die gemeinsame Stellungnahme wurde an das Bundesjustizministerium übermittelt. Umsetzen müssen die EU-Mitgliedsstaaten die EU-Urheberrechtsrichtlinie bis Ende 2002.

Unterzeichner der gemeinsamen Stellungnahme sind unter anderem der Börsenverein des deutschen Buchhandels (Börsenverein), der Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft Deutschlands (Bundesverband Phono) und die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ), in der unter anderem die GEMA, die VG Wort und die VG Bild-Kunst zusammengeschlossen sind. In der gemeinsamen Stellungnahme heißt es, die Artikel 5 und 6 der EU-Urheberrechtsrichtlinie legten eine umfassende Neubewertung der Regelungen der Vervielfältigungen zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nahe. Das Kopieren im heimischen Umfeld werde künftig viel mehr umfassen als die traditionelle Privatkopie. Neue technische Verfahren würden in Zukunft in breiterem Umfang dazu führen, dass sich die Fertigung von Vervielfältigungsstücken aus dem industriellen Bereich in die Wohnzimmer und an die Arbeitsplätze der Verbraucher verlagerten. Die pauschal vergütete Privatkopie werde dabei auch im günstigsten Fall noch viele Jahre ihre wichtige Stellung behaupten. Die Zukunft gehöre aber technischen Sicherungssystemen, die es den Berechtigten ermöglichten, die heimische Kopie technisch effizient zu kontrollieren. Die Rechteinhaber müssten in ihren Bemühungen, sich durch Inanspruchnahme entsprechender Verfahren zu schützen, in Zukunft besser geschützt werden.

Die EU-Richtlinie zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (EU-Urheberrrechtsrichtlinie) ist am 9.4.2001 vom EU-Ministerrat verabschiedet worden. Vorausgegangen waren jahrelange Verhandlungen, bei denen Verbände der europäischen Verwertungswirtschaft in bisher nie dagewesener Umfang versucht hatten, auf Europäische Kommission und Europäisches Parlament Einfluss zu nehmen. Ziel der Richtlinie ist es, die EU-Urheberrechtsgesetzgebung an neue technische Entwicklungen anzupassen und internationale Verpflichtungen zu erfüllen, die die Europäische Union 1996 mit Annahme des WIPO-Urheberrechtsvertrags und des WIPO-Vertrags über Darbietungen und Tonträger eingegangen ist. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht umsetzen. Größere Änderungen des geltenden deutschen Urheberrechts macht die EU-Urheberrechtsrichtlinie voraussichtlich nicht erforderlich. Inhalt, Umfang und Schutz des Urheberrechts sind in der Richtlinie und im deutschen Urheberrechtsgesetz (UrhG) weitgehend deckungsgleich geregelt. Eine Neuerung bringt die Richtlinie allerdings durch die Einführung des ausschließliche Rechts des Urhebers auf die öffentliche Zugänglichmachung von Werken. Gesetzesänderungen werden auch wegen des dritten Kapitels der Richtlinie notwendig werden, die die EU-Mitgliedsstaaten zur Schaffung eines "angemessene Rechtsschutz" gegen Produkte zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen verpflichtet.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 414:

https://www.urheberrecht.org/news/414/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.